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Feuerwehr/Rettungsdienst
- Brandsicherheitsdienst

Der Brandsicherheitsdienst (Hessen)

Der Brandsicherheitsdienst (BSD)  wird auch Feuersicherheitsdienst genannt.
Die Teilnahme an ihm bedeutet für die Feuerwehrleute eine große Verantwortung für die Sicherheit der Gäste auf der betreffenden Veranstaltung zu übernehmen.
Hier geht es um die Einhaltung der brandschutztechnischen Erfordernisse und Auflagen der Veranstaltungen zu überwachen und das entstehen von Gefahren oder im Falle der Gefahr Schaden (insbesondere von Personenschäden) zu verhindern.
Vorbildliches Verhalten, Mut und Entschlossenheit des BSD vermitteln den gefährdeten Personen Ruhe und ein sicheres Gefühl, welches einer Panik entgegenwirkt.

Diese Ausarbeitung soll als Arbeitshilfe für den Brandsicherheitsdienst dienen und ist wegen der umfangreichen Stoffsammlung in folgende Bereiche unterteilt:

Gesetzliche Grundlage
- Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz"
  (HBKG, Auszug)
- Versammlungsstätten-Richtlinie (Auszug)
Kriterien zur Durchführung eines BSD
Organisatorisches zum BSD
Durchführung des BSD
- Aufgaben vor der Veranstaltung
- Aufgaben während der Veranstaltung
- Aufgaben nach der Veranstaltung
- Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr
Brandverhütungsschau
Sanitätsdienst


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