Der Brandsicherheitsdienst (Hessen)
Der Brandsicherheitsdienst
(BSD) wird auch Feuersicherheitsdienst genannt.
Die Teilnahme an ihm
bedeutet für die Feuerwehrleute eine große Verantwortung für
die Sicherheit der Gäste auf der betreffenden Veranstaltung zu übernehmen.
Hier geht es um die
Einhaltung der brandschutztechnischen Erfordernisse und Auflagen der Veranstaltungen
zu überwachen und das entstehen von Gefahren oder im Falle der Gefahr
Schaden (insbesondere von Personenschäden) zu verhindern.
Vorbildliches Verhalten,
Mut und Entschlossenheit des BSD vermitteln den gefährdeten Personen
Ruhe und ein sicheres Gefühl, welches einer Panik entgegenwirkt.
Diese Ausarbeitung soll als Arbeitshilfe für den Brandsicherheitsdienst dienen und ist wegen der umfangreichen Stoffsammlung in folgende Bereiche unterteilt:
Gesetzliche
Grundlage
- Hessischen Gesetz
über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz"
(HBKG, Auszug)
- Versammlungsstätten-Richtlinie
(Auszug)
Kriterien
zur Durchführung eines BSD
Organisatorisches
zum BSD
Durchführung
des BSD
- Aufgaben vor der
Veranstaltung
- Aufgaben während
der Veranstaltung
- Aufgaben nach der
Veranstaltung
- Aufgaben bei einem
Brand oder sonstiger Gefahr
Brandverhütungsschau
Sanitätsdienst