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Dienstgrad- / Dienststellungsabzeichen (Hessen)

Das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport veröffentlichte am 04.04.2006 den Erlaß
"Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und fachliche Eignungsvoraussetzungen
der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen"

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. April 2006 in Kraft.
Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

Auf dieser Seite sind einige Punkte dieses Erlasses aufgeführt.

Auf dieser Seite sind die Dienstgrad- / Dienststellungsabzeichen dieses Erlasses aufgeführt.

7. Tragen der Dienstgrad- und Funktionsabzeichen

7.1 Dienstgrad- und Funktionsabzeichen sind am linken Ärmel der Dienstjacke zu tragen. Am Ärmel sind die Dienstgradabzeichen
oder Funktionsabzeichen jeweils in einem Abstand von 110 mm von der Ärmelunterkante der Dienstjacke anzubringen.
Bei gleichzeitigem Tragen beider Abzeichen werden Funktionsabzeichen in einem Abstand von 5 mm oberhalb der Dienstgradabzeichen angebracht.
Am Diensthemd oder –pullover bzw. an der Strickjacke dürfen nur Dienstgradabzeichen in Form von Aufsteckschlaufen getragen werden.

Ausführungsbeispiele für eine Aufsteckschlaufe:
Aufsteckschlaufe aus dunkelblauem Stoff. Das Dienstgradabzeichen ist quer zur Schlaufenrichtung am unteren Ende aufzunähen.




7.2 Hauptberufliche Bedienstete mit Brandschutzaufgaben, die nicht über eine abgeschlossene Ausbildung für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren verfügen,
tragen keine Dienstgradabzeichen.

7.3 Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren (Stadtbrandinspektorinnen oder Stadtbrandinspektoren, Gemeindebrandinspektorinnen oder Gemeindebrandinspektoren,
Wehrführerinnen oder Wehrführer und deren Vertreterinnen oder Vertreter), tragen zusätzlich zu den Dienstgradabzeichen ein Funktionsabzeichen, solange sie die Leitungsfunktion wahrnehmen.

7.4 Die Leiterinnen oder Leiter der Feuerwehren sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ohne Berufsfeuerwehr tragen Dienstgradabzeichen, sofern sie Beamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren sind. Ansonsten tragen sie Funktionsabzeichen nach Ziffer 6.2.

7.5 Kreisbrandinspektorinnen oder Kreisbrandinspektoren, deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie Kreisbrandmeisterinnen oder Kreisbrandmeister nach § 13 Absatz 1 HBKG tragen ausschließlich Funktionsabzeichen.

7.6 Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren im Sinne des § 1 Abs. 1 FeuerwLVO tragen ausschließlich Dienstgradabzeichen.
 

4. Gestaltung der Dienstgradabzeichen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren

Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 38, 51 oder 64 mm hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand; Balken 60 mm breit, 8 mm hoch; Abstand der Balken voneinander: 5 mm; Abstand zwischen Balken und Litzen: 7 mm

Feuerwehrfrau-Anwärterin/ 
Feuerwehrmann-Anwärter 
FFrA/ 
FMA

Litze in karmesinrot
Feuerwehrfrau/
Feuerwehrmann
FFr/
FM 

Ein Balken karmesinrot mit 
Litze in karmesinrot
Oberfeuerwehrfrau/
Oberfeuerwehrmann
OFFr/
OFM

Zwei Balken karmesinrot mit 
Litze in Karmesinrot
Hauptfeuerwehrfrau/
Hauptfeuerwehrmann
HFFr/
HFM

Drei Balken karmesinrot mit 
Litze in karmesinrot
Löschmeisterin/
Löschmeister
LM‘in/
LM

Ein Balken karmesinrot mit 
Silberlitze
Oberlöschmeisterin/
Oberlöschmeister
OLM‘in/
OLM

Zwei Balken karmesinrot mit 
Silberlitze
Hauptlöschmeisterin/
Hauptlöschmeister
HLM‘in/
HLM

Drei Balken karmesinrot mit 
Silberlitze
Brandmeisterin/
Brandmeister
BM‘in/
BM

Ein Balken silber mit Silberlitze
Oberbrandmeisterin/
Oberbrandmeister
OBM‘in/
OBM

Zwei Balken silber mit Silberlitze
Hauptbrandmeisterin/
Hauptbrandmeister
HBM‘in/
HBM

Drei Balken silber mit Silberlitze
Tabelle 2: Gestaltung von Dienstgradabzeichen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren



6. Gestaltung der Funktionsabzeichen

6.1 Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 30 mm hoch, gegebenenfalls mit umlaufendem Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Vierzackiger Stern 15 mm Durchmesser, Farbe silber.

Stv. Wehrführerin/ 
Stv. Wehrführer

ein Stern mittig
Stv. Stadtbrandinspektorin/
Stv. Stadtbrandinspektor
in Städten bis 50 T Einwohnern

zwei Sterne mittig in Reihe
Sprecherin der Feuerwehr/
Sprecher der Feuerwehr in Städten bis 
50 T Einwohnern

ein Stern mittig mit einem kurzen Balken, links und rechts 
Wehrführerin/
Wehrführer

ein Stern mittig, mit Silberlitze
Stadtbrandinspektorin/
Stadtbrandinspektor
(Städte bis 50 T Einwohner) 

zwei Sterne mittig in Reihe, mit Silberlitze
Tabelle 6: Funktionsabzeichen



6.2 Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 38, 51 oder 64 mm hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Balken 60 mm breit, 8 mm hoch; Abstand der Balken voneinander: 5 mm; Abstand zwischen Balken und Litzen: 7 mm, Farbe gold

Kreisbrandmeisterin/
Kreisbrandmeister,
Stv. Leiterin / Stv. Leiter der Feuerwehr
in Städten mit mehr als 50.000
Einwohnern ohne Berufsfeuerwehren
Stv. Stadtbrandinspektorin/
Stv. Stadtbrandinspektor
in Städten mit Berufsfeuerwehren

ein Balken mit Goldlitze
Stv. Kreisbrandinspektorin/
Stv. Kreisbrandinspektor,
Leiterin/Leiter der Feuerwehr in
Städten mehr als 50.000 Einwohnern
ohne Berufsfeuerwehren,
Stadtbrandinspektorin/
Stadtbrandinspektor in Städten mit
Berufsfeuerwehren

zwei Balken mit Goldlitze
Kreisbrandinspektorin/ 
Kreisbrandinspektor

drei Balken mit Goldlitze
Tabelle 7: Funktionsabzeichen






5. Gestaltung der Dienstgradabzeichen für Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren
im Sinne des § 1 Abs. 1 FeuerwLVO

5.1 Mittlerer Dienst
Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 51, 64 oder 77 mm hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Balken 60 mm breit, 8 mm hoch; Abstand der Balken voneinander: 5 mm; Abstand zwischen Balken und Litzen: 7 mm.

Brandmeisterin/
Brandmeister
BM‘in/ 
BM
ein Balken silber mit Silberlitze
Oberbrandmeisterin/
Oberbrandmeister
OBM‘in/ 
OBM
zwei Balken silber mit Silberlitze
Hauptbrandmeisterin/ 
Hauptbrandmeister
HBM‘in 
HBM
drei Balken silber mit Silberlitze
Tabelle 3: Dienstgradabzeichen mittlerer Dienst

5.2 Gehobener Dienst:
Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 51 mm hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Sechszackiger silberner Stern aus zwei ineinander gestellten gleichseitigen Dreiecken mit 17 mm Kantenlänge.

Brandinspektor-Anwärterin/
Brandinspektor-Anwärter
BIA‘in/
BIA
nur Silberlitze
Brandinspektorin/
Brandinspektor
BI’in/
BI
ein Stern mittig; silber mit Silberlitze
Brandoberinspektorin/
Brandoberinspektor
BOI’in/ 
BOI
zwei Sterne mittig in Reihe; silber mit Silberlitze
Brandamtfrau/
Brandamtmann
BA‘ifrau 
BA
drei Sterne in Form eines gleichschenkligen Dreiecks; silber mit Silberlitze
Brandamtsrätin/
Brandamtsrat
BAR‘in/ BAR vier Sterne in Rautenform; silber mit Silberlitze
Brandoberamtsrätin/
Brandoberamtsrat
BOAR‘in/ BOAR fünf Sterne, davon vier im Rechteck und ein Stern mittig; silber mit Silberlitze
Tabelle 4: Dienstgradabzeichen gehobener Dienst

5.3 Höherer Dienst:
Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 51 mm hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Sechszackiger goldener Stern aus zwei ineinander gestellten gleichseitigen Dreiecken mit 17 mm Kantenlänge.

Brandreferendarin/ 
Brandreferendar
BRef‘in/ BRef nur Goldlitze
Brandrätin/
Brandrat
BR‘in/ 
BR
ein Stern mittig; gold mit Goldlitze
Brandoberrätin/
Brandoberrat
BOR‘in/ BOR zwei Sterne mittig in Reihe; gold mit Goldlitze
Branddirektorin/
Branddirektor
BD‘in/
BD
drei Sterne in Form eines gleichschenkligen Dreiecks; gold mit Goldlitze
Leitende Branddirektorin/
Leitender Branddirektor
Ministerialrätin/Ministerialrat
Ltd BD‘in/ Ltd BD/
MR’in/MR
vier Sterne in Rautenform; 
gold mit Goldlitze 
Direktorin der Branddirektion/
Direktor der Branddirektion
Dir‘in/Dir BrandD fünf Sterne, davon vier im Rechteck und ein Stern mittig; gold mit Goldlitze
Ministerialrätin als Referats-leiterin/
Ministerialrat als Referatslei-ter Brandschutz im HMdI
MR‘in/ 

MR

Landeswappen mit einfachem Eichenlaub;
gold mit Goldlitze

 

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