Das
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport veröffentlichte
am 04.04.2006 den Erlaß
"Dienstgrade,
Funktionen, Kennzeichnungen und fachliche Eignungsvoraussetzungen
der
Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen"
Dieser
Erlass tritt mit Wirkung vom 1. April 2006 in Kraft.
Er
tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.
Auf dieser Seite sind einige Punkte dieses Erlasses aufgeführt.
Auf dieser Seite sind die Dienstgrad- / Dienststellungsabzeichen dieses Erlasses aufgeführt.
7. Tragen der Dienstgrad- und Funktionsabzeichen
7.1
Dienstgrad- und Funktionsabzeichen sind am linken Ärmel der Dienstjacke
zu tragen. Am Ärmel sind die Dienstgradabzeichen
oder
Funktionsabzeichen jeweils in einem Abstand von 110 mm von der Ärmelunterkante
der Dienstjacke anzubringen.
Bei
gleichzeitigem Tragen beider Abzeichen werden Funktionsabzeichen in einem
Abstand von 5 mm oberhalb der Dienstgradabzeichen angebracht.
Am
Diensthemd oder –pullover bzw. an der Strickjacke dürfen nur Dienstgradabzeichen
in Form von Aufsteckschlaufen getragen werden.
Ausführungsbeispiele
für eine Aufsteckschlaufe:
Aufsteckschlaufe
aus dunkelblauem Stoff. Das Dienstgradabzeichen ist quer zur Schlaufenrichtung
am unteren Ende aufzunähen.
7.2
Hauptberufliche Bedienstete mit Brandschutzaufgaben, die nicht über
eine abgeschlossene Ausbildung für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren
verfügen,
tragen
keine Dienstgradabzeichen.
7.3
Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren (Stadtbrandinspektorinnen
oder Stadtbrandinspektoren, Gemeindebrandinspektorinnen oder Gemeindebrandinspektoren,
Wehrführerinnen
oder Wehrführer und deren Vertreterinnen oder Vertreter), tragen zusätzlich
zu den Dienstgradabzeichen ein Funktionsabzeichen, solange sie die Leitungsfunktion
wahrnehmen.
7.4 Die Leiterinnen oder Leiter der Feuerwehren sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ohne Berufsfeuerwehr tragen Dienstgradabzeichen, sofern sie Beamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren sind. Ansonsten tragen sie Funktionsabzeichen nach Ziffer 6.2.
7.5 Kreisbrandinspektorinnen oder Kreisbrandinspektoren, deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie Kreisbrandmeisterinnen oder Kreisbrandmeister nach § 13 Absatz 1 HBKG tragen ausschließlich Funktionsabzeichen.
7.6
Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren im Sinne
des § 1 Abs. 1 FeuerwLVO tragen ausschließlich Dienstgradabzeichen.
4. Gestaltung der Dienstgradabzeichen für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren
Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 38, 51 oder 64 mm hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand; Balken 60 mm breit, 8 mm hoch; Abstand der Balken voneinander: 5 mm; Abstand zwischen Balken und Litzen: 7 mm
Feuerwehrfrau-Anwärterin/
Feuerwehrmann-Anwärter |
FFrA/
FMA |
![]() Litze in karmesinrot |
Feuerwehrfrau/
Feuerwehrmann |
FFr/
FM |
![]() Ein Balken karmesinrot mit Litze in karmesinrot |
Oberfeuerwehrfrau/
Oberfeuerwehrmann |
OFFr/
OFM |
![]() Zwei Balken karmesinrot mit Litze in Karmesinrot |
Hauptfeuerwehrfrau/
Hauptfeuerwehrmann |
HFFr/
HFM |
![]() Drei Balken karmesinrot mit Litze in karmesinrot |
Löschmeisterin/
Löschmeister |
LM‘in/
LM |
![]() Ein Balken karmesinrot mit Silberlitze |
Oberlöschmeisterin/
Oberlöschmeister |
OLM‘in/
OLM |
![]() Zwei Balken karmesinrot mit Silberlitze |
Hauptlöschmeisterin/
Hauptlöschmeister |
HLM‘in/
HLM |
![]() Drei Balken karmesinrot mit Silberlitze |
Brandmeisterin/
Brandmeister |
BM‘in/
BM |
![]() Ein Balken silber mit Silberlitze |
Oberbrandmeisterin/
Oberbrandmeister |
OBM‘in/
OBM |
![]() Zwei Balken silber mit Silberlitze |
Hauptbrandmeisterin/
Hauptbrandmeister |
HBM‘in/
HBM |
![]() Drei Balken silber mit Silberlitze |
6. Gestaltung der Funktionsabzeichen
6.1
Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 30 mm hoch, gegebenenfalls
mit umlaufendem Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Vierzackiger
Stern 15 mm Durchmesser, Farbe silber.
Stv.
Wehrführerin/
Stv. Wehrführer |
![]() ein Stern mittig |
Stv.
Stadtbrandinspektorin/
Stv. Stadtbrandinspektor in Städten bis 50 T Einwohnern |
![]() zwei Sterne mittig in Reihe |
Sprecherin
der Feuerwehr/
Sprecher der Feuerwehr in Städten bis 50 T Einwohnern |
![]() ein Stern mittig mit einem kurzen Balken, links und rechts |
Wehrführerin/
Wehrführer |
![]() ein Stern mittig, mit Silberlitze |
Stadtbrandinspektorin/
Stadtbrandinspektor (Städte bis 50 T Einwohner) |
![]() zwei Sterne mittig in Reihe, mit Silberlitze |
6.2
Ärmelabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 38, 51 oder 64
mm hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Balken
60 mm breit, 8 mm hoch; Abstand der Balken voneinander: 5 mm; Abstand zwischen
Balken und Litzen: 7 mm, Farbe gold
Kreisbrandmeisterin/
Kreisbrandmeister, Stv. Leiterin / Stv. Leiter der Feuerwehr in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ohne Berufsfeuerwehren Stv. Stadtbrandinspektorin/ Stv. Stadtbrandinspektor in Städten mit Berufsfeuerwehren |
![]() ein Balken mit Goldlitze |
Stv.
Kreisbrandinspektorin/
Stv. Kreisbrandinspektor, Leiterin/Leiter der Feuerwehr in Städten mehr als 50.000 Einwohnern ohne Berufsfeuerwehren, Stadtbrandinspektorin/ Stadtbrandinspektor in Städten mit Berufsfeuerwehren |
![]() zwei Balken mit Goldlitze |
Kreisbrandinspektorin/
Kreisbrandinspektor |
drei Balken mit Goldlitze |
5. Gestaltung
der Dienstgradabzeichen für Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes
der Berufsfeuerwehren
im Sinne
des § 1 Abs. 1 FeuerwLVO
5.1
Mittlerer Dienst
Ärmelabzeichen
aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 51, 64 oder 77 mm hoch, umlaufender
Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Balken
60 mm breit, 8 mm hoch; Abstand der Balken voneinander: 5 mm; Abstand zwischen
Balken und Litzen: 7 mm.
Brandmeisterin/
Brandmeister |
BM‘in/
BM |
ein Balken silber mit Silberlitze |
Oberbrandmeisterin/
Oberbrandmeister |
OBM‘in/
OBM |
zwei Balken silber mit Silberlitze |
Hauptbrandmeisterin/
Hauptbrandmeister |
HBM‘in
HBM |
drei Balken silber mit Silberlitze |
5.2
Gehobener Dienst:
Ärmelabzeichen
aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 51 mm hoch, umlaufender Rand als Litze
2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Sechszackiger
silberner Stern aus zwei ineinander gestellten gleichseitigen Dreiecken
mit 17 mm Kantenlänge.
Brandinspektor-Anwärterin/
Brandinspektor-Anwärter |
BIA‘in/
BIA |
nur Silberlitze |
Brandinspektorin/
Brandinspektor |
BI’in/
BI |
ein Stern mittig; silber mit Silberlitze |
Brandoberinspektorin/
Brandoberinspektor |
BOI’in/
BOI |
zwei Sterne mittig in Reihe; silber mit Silberlitze |
Brandamtfrau/
Brandamtmann |
BA‘ifrau
BA |
drei Sterne in Form eines gleichschenkligen Dreiecks; silber mit Silberlitze |
Brandamtsrätin/
Brandamtsrat |
BAR‘in/ BAR | vier Sterne in Rautenform; silber mit Silberlitze |
Brandoberamtsrätin/
Brandoberamtsrat |
BOAR‘in/ BOAR | fünf Sterne, davon vier im Rechteck und ein Stern mittig; silber mit Silberlitze |
5.3
Höherer Dienst:
Ärmelabzeichen
aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 51 mm hoch, umlaufender Rand als Litze
2 mm, stets 6 mm vom Rand.
Sechszackiger
goldener Stern aus zwei ineinander gestellten gleichseitigen Dreiecken
mit 17 mm Kantenlänge.
Brandreferendarin/
Brandreferendar |
BRef‘in/ BRef | nur Goldlitze |
Brandrätin/
Brandrat |
BR‘in/
BR |
ein Stern mittig; gold mit Goldlitze |
Brandoberrätin/
Brandoberrat |
BOR‘in/ BOR | zwei Sterne mittig in Reihe; gold mit Goldlitze |
Branddirektorin/
Branddirektor |
BD‘in/
BD |
drei Sterne in Form eines gleichschenkligen Dreiecks; gold mit Goldlitze |
Leitende
Branddirektorin/
Leitender Branddirektor Ministerialrätin/Ministerialrat |
Ltd BD‘in/ Ltd BD/
MR’in/MR |
vier Sterne in Rautenform;
gold mit Goldlitze |
Direktorin der Branddirektion/
Direktor der Branddirektion |
Dir‘in/Dir BrandD | fünf Sterne, davon vier im Rechteck und ein Stern mittig; gold mit Goldlitze |
Ministerialrätin
als Referats-leiterin/
Ministerialrat als Referatslei-ter Brandschutz im HMdI |
MR‘in/
MR |
Landeswappen mit einfachem
Eichenlaub;
gold mit Goldlitze |