Das im Volksmund genannte
Feuerwehrgesetz regelt die rechtliche Stellung der Feuerwehren in unserer
Gesellschaft.
Da es sich hier um
ein Gesetz des Landes handelt, kann es in anderen Bundesländern der
BRD Abweichungen zu dem hier aufgeführten "Hessisches Gesetz über
den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz" (Kurz:
HBKG) geben.
Es wurde am 17.12.1998
verabschiedet und ist am 01.07.1999 in Kraft getreten.
Hessisches Gesetz
über den Brandschutz, die Allgemeine
Hilfe und den Katastrophenschutz
(HBKG)
Vom 17. Dezember 1998
GVBl. I S. 530
Übersicht / Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt
Aufgaben und Organisation des Brandschutzes,
der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
Erster TitelDritter Abschnitt
Aufgaben und Organisation der FeuerwehrenZweiter Titel
- § 6 Aufgabenbereich
- § 7 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren
- § 8 Jugendfeuerwehren
FeuerwehrangehörigeDritter Titel
- § 9 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige
- § 10 Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
- § 11 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
LeitungVierter Titel
- § 12 Leitung der Gemeindefeuerwehr
- § 13 Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeister
Nichtöffentliche FeuerwehrenFünfter Titel
- § 14 Werkfeuerwehren
Vorbeugender BrandschutzSechster Titel
- § 15 Gefahrenverhütungsschau
- § 16 Zuständigkeit
- § 17 Brandsicherheitsdienst
- § 18 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe
Organisationen in der Allgemeinen HilfeSiebter Titel
- § 19 Mitwirkung und Aufgaben der Organisationen
Abwehrender Brandschutz und Allgemeine Hilfe
- § 20 Gesamteinsatzleitung
- § 21 Befugnisse der Gesamteinsatzleitung
- § 22 Nachbarliche Hilfe
- § 23 Brandschutz und Allgemeine Hilfe auf Verkehrswegen
Erster TitelVierter Abschnitt
Organisation des KatastrophenschutzesZweiter Titel
- § 24 Begriff der Katastrophe
- § 25 Katastrophenschutzbehörden
- § 26 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
- § 27 Mitwirkung öffentlicher und privater Einheiten und Einrichtungen
- § 28 Mitwirkung von Dienststellen
Maßnahmen des KatastrophenschutzesDritter Titel
- § 29 Vorbereitende Maßnahmen
- § 30 Katastrophenschutzstab
- § 31 Katastrophenschutzpläne
- § 32 Katastrophenschutzübungen
- § 33 Abwehrende Maßnahmen
- § 34 Feststellung des Katastrophenfalles
- § 35 Besondere Zuständigkeiten
GesundheitswesenVierter Titel
- § 36 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
- § 37 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe
Helferinnen und Helfer
- § 38 Allgemeines
- § 39 Rechtsverhältnisse
- § 40 Haftung für Schäden
Erster TitelSiebter Abschnitt
Ergänzende BestimmungenZweiter Titel
- § 51 Pflichten der am Einsatzort Anwesenden
- § 52 Ausschluß der Heranziehung für militärische und polizeiliche Aufgaben
- § 53 Landesfeuerwehrschule
- § 54 Leitstellen
- § 55 Datenschutz
- § 56 Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz
- § 57 Übungen
AufsichtDritter Titel
- § 58 Aufsichtsbefugnisse im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
- § 59 Aufsichtsbefugnisse im Katastrophenschutz
Kosten
- § 60 Kostenpflicht
- § 61 Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehren
- § 62 Kostenersatz bei einer Katastrophe
- § 63 Feuerschutzsteuer
Quelle: Landerfeuerwehrverband
Hessen