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Feuerwehr/Rettungsdienst
- HBKG

HBKG

Das im Volksmund genannte Feuerwehrgesetz regelt die rechtliche Stellung der Feuerwehren in unserer Gesellschaft.
Da es sich hier um ein Gesetz des Landes handelt, kann es in anderen Bundesländern der BRD Abweichungen zu dem hier aufgeführten "Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz" (Kurz: HBKG) geben.
Es wurde am 17.12.1998 verabschiedet und ist am 01.07.1999 in Kraft getreten.


Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine
Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)

Vom 17. Dezember 1998
GVBl. I S. 530

Übersicht / Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt
Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes

Zweiter Abschnitt
Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Erster Titel
Aufgaben und Organisation der Feuerwehren Zweiter Titel
Feuerwehrangehörige Dritter Titel
Leitung Vierter Titel
Nichtöffentliche Feuerwehren Fünfter Titel
Vorbeugender Brandschutz Sechster Titel
Organisationen in der Allgemeinen Hilfe Siebter Titel
Abwehrender Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Dritter Abschnitt
Katastrophenschutz
Erster Titel
Organisation des Katastrophenschutzes Zweiter Titel
Maßnahmen des Katastrophenschutzes Dritter Titel
Gesundheitswesen Vierter Titel
Helferinnen und Helfer
Vierter Abschnitt
Technische Einsatzleitung und Führungsorganisation Fünfter Abschnitt
Pflichten der Bevölkerung Sechster Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen, Aufsicht, Kosten
Erster Titel
Ergänzende Bestimmungen Zweiter Titel
Aufsicht Dritter Titel
Kosten
Siebter Abschnitt
Schlußvorschriften


Quelle: Landerfeuerwehrverband Hessen

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