Das Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport veröffentlichte am 04.04.2006 den Erlaß
"Dienstgrade, Funktionen,
Kennzeichnungen und fachliche Eignungsvoraussetzungen
der Angehörigen
der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen"
Dieser Erlass tritt
mit Wirkung vom 1. April 2006 in Kraft.
Er tritt mit Ablauf
des 31. Dezember 2011 außer Kraft.
Auf dieser Seite sind einige Punkte dieses Erlasses aufgeführt.
Feuerwehrhelm - Kenn zeichnungen
Die Feuerwehrhelme
der Führungskräfte, Atemschutzgeräteträgerinnen oder
-träger und Sanitäterinnen oder Sanitäter der Feuerwehr
sind wie folgt zu kennzeichnen:
Kennzeichnungen | Funktionen Freiwillige Feuerwehr | Funktionen BF/
FF mit hauptamtlchen Kräften/
Brandschutzaufsichtsdienst/ Landesfeuerwehrschule |
![]() (nicht im Erlaß aufgeführt) |
Einsatzkräfte ohne Führungsfunktion und keine Atemschutzgeräteträger(in) | Einsatzkräfte ohne Führungsfunktion und keine Atemschutzgeräteträger(in) |
![]() ein Streifen* oberhalb des Reflexstreifens auf beiden Helmseiten |
Gruppenführerin/ Gruppenführer |
Gruppenführerin
/ Gruppenführer,
Fahrzeugführerin / Fahrzeugführer |
![]() je ein Streifen* oberhalb und unterhalb des Reflexstreifens auf beiden Helmseiten |
Wehrführerin
/ Wehrführer,
Stv. Wehrführerin / Stv. Wehrführer, Zugführerin / Zugführer |
Zugführerin /
Zugführer,
Wachabteilungsführerin / Wachabteilungsführer |
![]() ein Ring* oberhalb des Reflexstreifens |
Leiterin / Leiter und Stv. Leiterin / Stv. Leiter der Feuerwehr | Beamtin / Beamter
des gehobenen Einsatzdienstes der
Berufsfeuerwehren, Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister |
![]() je ein Ring* oberhalb und unterhalb des Reflexstreifens |
Leiterin / Leiter und Stv. Leiterin/ Stv. Leiter der Feuerwehr in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ohne Berufsfeuerwehren | Beamtin / Beamter
des höheren Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren oder des Direktionsdienstes,
Kreisbrandinspektorin
/ Kreisbrandinspektor und
|
![]() ein roter Punkt* auf beiden Helmseiten oberhalb des Reflexstreifens |
Atemschutzgeräteträgerin / Atemschutzgeräteträger | Atemschutzgeräteträgerin / Atemschutzgeräteträger |
![]() ein blauer Punkt* auf beiden Helmseiten oberhalb des Reflexstreifens |
Sanitäterinnen / Sanitäter der Feuerwehr | . |
![]() Ein blauer und roter Punkt auf beiden Helmseiten oberhalb des Reflexstreifens. (nicht im Erlaß aufgeführt) |
Atemschutzgeräteträgerin / Atemschutzgeräteträger und Sanitäter in der Freiwilligen Feuerwehr, Voraushelfer der Feuerwehr | . |
* Ausführung der
Kennzeichnung mit reflektierender Klebefolie:
- Streifen,
Länge 70 mm, Breite 10 mm, RAL 3019
- Ring, umlaufend,
Breite 10 mm, RAL 3019
- Roter Punkt,
Durchmesser 20 mm, RAL 3019
- Blauer Punkt,
Durchmesser 20 mm, ähnlich RAL 5017