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Helmkennzeichnung (Hessen)

Das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport veröffentlichte am 04.04.2006 den Erlaß
"Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und fachliche Eignungsvoraussetzungen
der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen"

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. April 2006 in Kraft.
Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

Auf dieser Seite sind einige Punkte dieses Erlasses aufgeführt.


Feuerwehrhelm - Kenn zeichnungen
Die Feuerwehrhelme der Führungskräfte, Atemschutzgeräteträgerinnen oder -träger und Sanitäterinnen oder Sanitäter der Feuerwehr sind wie folgt zu kennzeichnen:
 

Kennzeichnungen Funktionen Freiwillige Feuerwehr Funktionen BF/ FF mit hauptamtlchen Kräften/
Brandschutzaufsichtsdienst/
Landesfeuerwehrschule

(nicht im Erlaß aufgeführt)
Einsatzkräfte ohne Führungsfunktion und keine Atemschutzgeräteträger(in) Einsatzkräfte ohne Führungsfunktion und keine Atemschutzgeräteträger(in)

ein Streifen* oberhalb des Reflexstreifens auf beiden Helmseiten

Gruppenführerin/ Gruppenführer
Gruppenführerin / Gruppenführer,
Fahrzeugführerin / Fahrzeugführer

je ein Streifen* oberhalb und unterhalb des Reflexstreifens
auf beiden Helmseiten
Wehrführerin / Wehrführer,
Stv. Wehrführerin / Stv. Wehrführer,
Zugführerin / Zugführer
Zugführerin / Zugführer,
Wachabteilungsführerin / Wachabteilungsführer

ein Ring* oberhalb des Reflexstreifens
Leiterin / Leiter und Stv. Leiterin / Stv. Leiter der Feuerwehr Beamtin / Beamter des gehobenen Einsatzdienstes der
Berufsfeuerwehren,
Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister

je ein Ring* oberhalb und unterhalb des Reflexstreifens
Leiterin / Leiter und Stv. Leiterin/ Stv. Leiter der Feuerwehr in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ohne Berufsfeuerwehren Beamtin / Beamter des höheren Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren oder des Direktionsdienstes,

Kreisbrandinspektorin / Kreisbrandinspektor und
Stellvertreterin / Stellvertreter


ein roter Punkt* auf beiden Helmseiten oberhalb des Reflexstreifens
Atemschutzgeräteträgerin / Atemschutzgeräteträger Atemschutzgeräteträgerin / Atemschutzgeräteträger

ein blauer Punkt* auf beiden Helmseiten oberhalb des
Reflexstreifens
Sanitäterinnen / Sanitäter der Feuerwehr .

Ein blauer und roter Punkt auf beiden Helmseiten oberhalb des Reflexstreifens.
(nicht im Erlaß aufgeführt)
Atemschutzgeräteträgerin / Atemschutzgeräteträger und Sanitäter in der Freiwilligen Feuerwehr, Voraushelfer der Feuerwehr .
Tabelle 8: Feuerwehrhelm – Kennzeichnungen

* Ausführung der Kennzeichnung mit reflektierender Klebefolie:
  - Streifen, Länge 70 mm, Breite 10 mm, RAL 3019
  - Ring, umlaufend, Breite 10 mm, RAL 3019
  - Roter Punkt, Durchmesser 20 mm, RAL 3019
  - Blauer Punkt, Durchmesser 20 mm, ähnlich RAL 5017
 
 

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