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Tragbare Leitern

Auf dieser Seite sind einige Informationen zu den tragbaren Leitern der Feuerwehr und deren Anwendungsmöglichkeiten aufgeführt.

Tragbare Leitern sind Leitern, die auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt und an der Einsatzstelle von der Mannschaft zum Ort ihrer Verwendung getragen werden.
Sie werden von der Mannschaft in Stellung gebracht.
Die tragbaren Leitern gehören in die Gruppe der Rettungsgeräte. Mit ihnen besteht oft die letzte Möglichkeit einen Rettungs- und Angriffsweg aufzubauen, wenn normalgebräuchliche Zugänge wegen Abbrand oder Einsturzgefahr nicht mehr benutzt werden können.

Tragbare Leitern werden eingesetzt wenn:
1. Angriffswege in höhere oder tiefere Ebenen erforderlich sind
2. der Höhenunterschied von der verwendeten Leiter sicher abgedeckt wird
3. andere Hilfsmittel unrationell oder nicht in der nötigen Zeit verfügbar ist.
Erst wenn diese 3 Punkte gleichzeitig erfüllt sind, setzt man tragbare Leitern als Rettungs- und Angriffswege ein.
Beim Einsatz der Leiter als Hilfsgerät gilt nur Punkt 3.

Anlegeleitern (Klapp-, Steck- und Schiebleiter) dürfen nur an feste Punkte (Bsp. Hauswand) angelegt werden und müssen mind. 1 m über die Austrittsstelle (Bsp. Fenster) herausragen. Sie sollen weiterhin nur auf festen Untergrund mit einem Anstellwinkel von 65° - 75° zur Waagrechten aufgestellt werden.

Beim Besteigen von tragbaren Leitern soll sich der Körper der Person möglichst nahe an der Leiter befinden, denn ein zu weit nach hinten verlagerter Schwerpunkt kann zum Umfallen der Leiter führen.
Die Hände umfassen die Sprossen im Klammergriff.
Es wird beim Besteigen der Leiter der Paßgang (Linke Hand und Fuß in Bewegung und rechte Hand und Fuß in Ruhe. Danach erfolgt ein Seitenwechsel) oder Kreuzgang (Linke Hand und rechter Fuß in Bewegung und rechte Hand und linker Fuß in Ruhe. Danach erfolgt ein Seitenwechsel) verwendet.
Anlegeleitern werden beim Begehen durch Personen gegen verrutschen und umfallen gesichert.

Einsatzhöhen der verschiedenen Leiterarten:
Klappleiter: 2 Meter
Steckleiter (1 Leiterteil): ca. 1,7 Meter
Steckleiter (2 Leiterteile): ca. 3,4 Meter
Steckleiter (3 Leiterteile): ca. 5 Meter
Steckleiter (4 Leiterteile): ca. 7 Meter
Schiebleiter (3-teilig): ca.: 12,2 Meter
Hakenleiter: Theoretisch unbegrenzte Steighöhe

Detailliertere Informationen zu den tragbaren Leitern der Feuerwehr Können über die folgende Übersichtstabelle eingesehen werden.
Stichwort Kurzinformation
Klappleiter Die Klappleiter wird hauptsächlich zur Überwindung geringer Höhenunterschiede eingesetzt und im zusammengeklappten Zustand transportiert.
Steckleiter Die Steckleiter wird als Angriffs- und Rettungsgerät eingesetzt und wird bei Bedarf aus mehreren Teilen zusammengesteckt.
Schiebleiter Die Schiebleiter wird als Rettungs- und Angriffsweg eingesetzt
Hakenleiter Die Hakenleiter wird in Öffnungen an senkrechten Flächen eingesetzt, wenn für das Aufstellen anderer Leitern nicht genügend Platz zur Verfügung steht.
UVV Auszug aus der UVV Feuerwehren (Fassung 1. Januar 1993) zum Thema Tragbare Leitern

Quelle: FwDV 10 "Tragbare Leitern";
Feuerwehr Grundlehrgang FwDV 2/2 von Schott / Ritter (10. Auflage)

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